Hund im Profil

Sachkundenachweis und Verhaltensprüfung nach LHundG NRW

Die vom LANUV anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.

Als anerkannte Sachverständige vom LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in NRW) ist es möglich, bei mir

  • Sachkundebescheinigungen zu erlangen für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW)
  • Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen durchführen zu lassen (nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW).

Kontaktiere mich gerne bei Fragen oder wenn ihr den Sachkundenachweis machen möchtet.

Weiter bin ich berechtigt, Verhaltensprüfungen (auch Wesenstest genannt) zur Maulkorb- und Leinenbefreiung für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW) durchzuführen.

Im Falle eines Gutachtens könnt ihr mich auch gerne ansprechen.

Interesse oder Fragen?

Schreib mir oder ruf mich an – ich melde mich schnellstmöglich bei dir.