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VERHALTENSPRÜFUNG ODER "WESENSTEST"

„Wesenstest“ ist umgangsprachlich für „Verhaltensprüfung.”
 
Bei der Verhaltensprüfung kann die Befreiung von der Leinenpflicht und der Maulkorbpflicht angestrebt werden.Ich bin qualifiziert für die Abnahme für Hunde nach §10 LHundG NRW und biete auch Unterstützung bei der Vorbereitung an.
Beim Wesenstest wird die Ungefährlichkeit des Hunde überprüft, ganz vereinfacht ausgedrückt.
Während der Prüfung wird das Mensch-Hund Team einer Vielzahl von Situationen ausgesetzt:
Hund-Mensch, Hund-Hund, Hund-Umwelt.

Für die Maulkorbbefreiung muss der Hund mit seinem Halter eine Reihe von verschiedenen Situationen durchlaufen und beweisen, dass er im alltäglichen Leben keine Gefahr für Personen oder andere Lebewesen darstellt. Es werden Begegnungen mit anderen Hunden, bewegenden Reizen (z.B. Fahrräder), fremden Personen und ähnliche Situationen gestellt.

Im Anschluss an die Maulkorbbefreiung kommt die Leinenbefreiung. Hier muss der Hund in verschiedenen Reizsituationen durch den Hundehalter abrufbar sein, beispielsweise wenn ein anderer Hund vorbeikommt, 2 Personen mit einem Ball spielen oder ähnliches.
Auf Wunsch kann auch nur die Maulkorbbefreiung absolviert werden, die Leinenpflicht bleibt dann aber weiterhin bestehen.

Der Test ist gültig für alle Rassen, die nach §10 Landeshundegesetz NRW als  "Hunde bestimmter Rassen" eingestuft sind.


Bei Hunden mit denen ich trainiere, darf ich die Verhaltensprüfung nicht abnehmen. Sprecht mich gerne an.

Für §3 "Gefährliche Hunde" LHundG NRW kann die Verhaltensprüfung nur der Amtstierarzt durchführen.
 

Das Landeshundegesetz stuft einige Rassen als gefährlich ein. Die genannten Rassen haben eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Hundehalter können mit ihrem Hund eine Verhaltensprüfung ablegen und so eine Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung erlangen.

Für NRW gilt:

  • Rassen aus §10 LHundG sind: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen)

  • §3 LHundG (American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterier, sowie deren Kreuzungen)

  • junge Hunde der oben genannten Rassen sind bis zur Vollendendung des 2. Lebensjahres von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit, sofern sie regelmäßig eine Hundeschule besuchen (entsprechende Nachweise sind beim zuständigen Ordungsamt einzureichen)

  • das Mindestalter der zu testenden Hunde ist 18 Monate, dann muss der Test allerdings mit 24 Monaten wiederholt werden. Wird die Prüfung ab dem 2. Lebensjahr gemacht, ist diese uneingeschränkt gültig

  • der Wesenstest ist immer personenbezogen und es dürfen auch nur Personen ohne Maulkorb und Leine mit dem Hund spazieren gehen, die die Prüfung tatsächlich absolviert haben.

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