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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) von Hunde · Therapie · Training · Linde (nachfolgend HTTL genannt). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen HTTL und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Angebote von HTTL nutzen.
Sie sind dazu berechtigt, diese AGB im Verlauf Ihrer Anmeldung zu den Angeboten elektronisch zu speichern und/oder sie für Ihre persönlichen Unterlagen auszudrucken. Auf Ihre Anforderung per E-Mail, senden wir Ihnen auch gern unsere AGB in Form eines PDF-Dokumentes zu.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Kurse, Lehrgänge, Workshops, Seminare, Einzeltrainingsstunden und andere Angebote und Veranstaltungen für Hundehalter und ihre Hunde, die durch HTTL angeboten werden.
 

1. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Es dürfen nur Hunde teilnehmen, bezüglich derer eine wirksame Haftpflichtversicherung besteht. Ein Nachweis darüber ist vor Vertragsschluss zu erbringen und während der Leistungen stets durch den Hundehalter mitzuführen.

(2) Der teilnehmende Hund muss die erforderlichen Impfungen, insbesondere gegen Tollwut, erhalten haben und entwurmt sein. Ein Nachweis darüber ist vor Vertragsschluss zu erbringen und während der Leistungen stets durch den Hundehalter mitzuführen. Der teilnehmende Hund darf keine ansteckenden Krankheiten haben. Bei chronischen Erkrankungen ist eine vorherige Abstimmung mit HTTL erforderlich. Über Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit), ist der Trainer rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn zu informieren.

(3) Der teilnehmende Hund muss körperlich und geistig imstande sein, an der jeweiligen Leistung von HTTL teilzunehmen. Im Zweifel ist diesbezüglich eine vorherige Abstimmung mit HTTL erforderlich. Hündinnen dürfen während der Läufigkeit nicht an Gruppenangeboten teilnehmen.

(4) Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Leistungen von HTTL teilhaben.

(5) Grundsätzlich kann jeder volljährige Hundehalter, unabhängig von der Rasse und dem Alter seines Hundes, an den Angeboten teilnehmen. Ebenfalls ist eine Teilnahme ohne Hund möglich. Wenn für einzelne Kurse/Seminare besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese erfüllen.

2. Anmeldung

(1) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.

(2) Mit der schriftlichen (Fax, E-Mail, Brief), telefonischen oder mündlichen Anmeldung und Terminvereinbarung bietet der Teilnehmer/die Teilnehmerin der HTTL den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, am Lehrgang/Kurs/Seminar/Einzelstunde/Workshop teilzunehmen, sowie die fälligen Leistungsgebühren fristgerecht bei Beginn des Termins/Kurses bar zu bezahlen, oder, wenn festgelegt, vorab zu überweisen.

(3) Telefonische Voranmeldungen werden bei Kursen, Lehrgängen, Workshops und Seminaren erst wirksam, sobald der Teilnehmer/die Teilnehmerin uns seine/ihre Absicht zur Teilnahme an den Angeboten HTTL zusätzlich schriftlich durch die Zusendung unseres ausgefüllten Anmeldeformulars, oder durch eine Anmeldung per E-Mail, Brief oder Fax, mitgeteilt hat.

(4) Durch seine/ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular, bzw. durch eine schriftliche Anmeldung per E-Mail, Brief oder Fax, oder durch telefonische Terminabsprachen, erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese AGB als Vertragsbestandteil an.

(5) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bei Vertragsannahme von HTTL per E-Mail, Fax, Brief oder telefonisch bestätigt.

(6) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HTTL zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

3. Widerrufsbelehrung bei Bestellungen/Buchungen von Verbrauchern

Laut § 355 BGB (Fernabsatzgesetz) sind wir dazu verpflichtet, Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren:
(1) Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsabschluss, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Hunde Therapie Training Linde
Veronika Linde

Marler Str. 1

46282 Dorsten

Telefon: +49163 1339915

E-Mail: info@hunde-training-linde.de

 

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

4. Rücktritt/Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn/Workshop ohne Angabe von Gründen von seiner/ihrer Anmeldung kostenlos zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) an eine der unter Punkt 4 dieser AGB angegebenen Adressen zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei HTTL.

(2) Im Fall eines wirksamen Rücktritts bis zu 2 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn, werden eventuell schon gezahlte Kursgebühren von HTTL an den Teilnehmer/die Teilnehmerin zurück erstattet.
(3) Bei nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäß erklärtem Rücktritt/Kündigung, werden die gesamten Lehrgangs-/Kursgebühren fällig.

(4) Wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Lehrgang/Kurs ohne schriftliche Kündigung abbricht, indem er/sie dem Unterricht fern bleibt, entfällt eine Rückzahlungspflicht der bereits entrichteten Gebühren durch HTTL. Im Übrigen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin die gesamten Lehrgangs-/Kursgebühren zu begleichen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich der Veranstalter vor. Grundsätzlich wird für jede Annullierung eine Umtriebsentschädigung von 30 % des Gesamtbetrages belastet.

(5) Einzelstunden sind bis zu zwei Tagen vor dem festgelegten Termin telefonisch kündbar. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Absage (z.B. per E-Mail statt per Telefon) werden die gesamten Gebühren zuzüglich eventuell anfallender Fahrtkosten fällig.

(6) Spaziergänge sind bis zu 24 Stunden vor dem festgelegtem Termin telefonisch kündbar. Bei nicht rechtzeiter oder nicht ordnungsgemäßer Absage werden die gesamten Gebühren fällig.

5. Rücktritt/Kündigung des Vertrages durch HTTL

(1) Der Vertrag endet, sofern er im entsprechenden Anmeldeformular befristet ist, mit Ablauf der Frist automatisch. Eine ordentliche Kündigung ist während dieses Zeitraums nicht möglich.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Der Beginn und der Ort eines Lehrgangs/Kurses ist für HTTL an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der Lehrgang/Kurs zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch, wenn der jeweilige Lehrgang/Kurs über sechs Monate oder auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Ausschluss von Teilnehmern

(1) HTTL kann Teilnehmer, welche die jeweilige Lehrgangs-/Kursgebühr nicht bei Beginn des Lehrgangs/Kurses bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Hierdurch entfällt nicht die Pflicht des Teilnehmers/der Teilnehmerin zur Zahlung der gesamten Lehrgangs-/Kursgebühr.
(2) Ebenso kann HTTL in Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer/die Teilnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine/ihre Teilnehmerverpflichtungen verstößt. Er/sie haben einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Eine Pflicht zur Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.

7. Durchführung der Lehrgänge/Kurse

(1) HTTL behält sich vor, Ausbildungsprogramme, Lektionenpläne sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal vor und/oder während eines Lehrgangs/Kurses zu ändern.

(2) Der Unterricht findet in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird die jeweilige Kurseinheit von HTTL abgesagt. In diesem Fall wird die Kurseinheit nachgeholt.

(3) HTTL behält sich vor, Lehrgänge/Kurse mit reduzierter Teilnehmerzahl zeitlich angemessen zu kürzen.

(4) HTTL behält sich vor, in dringenden Fällen (z..B. Krankheit des Trainers) Kurseinheiten/Einzelstunden abzusagen. In diesen Fällen wird die jeweilige Kurseinheit/Einzelstunde nachgeholt.

(5) Die genannten Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

8. Gebühren

(1) Für die Teilnahme an den Angeboten von HTTL werden von dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin Gebühren in der Höhe erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangs-/Kursbeginns gültig ist. Die Höhe der Gebühren ist den jeweils gültigen Angebotsbeschreibungen auf unserer Website zu entnehmen, oder bei HTTL zu erfragen.

(2) Bei Hausbesuchen, oder Einzelstunden außerhalb des Trainingsplatzes von HTTL, werden zusätzlich Fahrtkosten (0,30 Cent /pro km) berechnet, deren Gesamthöhe vor dem Termin bei HTTL erfragt werden kann.

(3) Alle Preisangaben enthalten 19% Mehrwertsteuer.

 

9. Zahlungsbedingungen

(1) Bei Lehrgängen/Kursen muss die gesamte Kursgebühr zu Beginn des Lehrgangs/Kurses bar bezahlt werden.

(2) Ebenso kann mit HTTL vorab vereinbart werden, dass die fälligen Gebühren für Lehrgänge/Kurse/Seminare vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs/Kurses/Seminars überwiesen werden.

(3) Bei Einzelstunden sind die Gebühren zuzüglich eventueller Fahrtkosten am Ende der jeweiligen Trainingseinheit bar zu bezahlen.

 

10. Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt an den Kurseinheiten regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, befolgt die Anweisungen des Trainers, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften, die Infrastruktur sowie die Unterrichtsräume pfleglich und beachtet die jeweils gültige Hausordnung.

(2) Am Lehrgangs-/Kursort und auf allen Wegen ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

(3) Im Krankheitsfall eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin oder dem dessen/deren Hundes während eines Lehrgangs/Kurses und einer damit verbundenen Nichtteilnahme am Kurs, ist der Trainer rechtzeitig vor Kursbeginn zu informieren. Bei wiederkehrenden Kursangeboten besteht die Möglichkeit, die versäumte Kurseinheit im nächsten Lehrgang/Kurs nachzuholen. HTTL kann als Voraussetzung hierfür vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

(4) Von der Läufigkeit bei Hündinnen ist der Trainer vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Läufige Hündinnen dürfen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen. Bei wiederkehrenden Kursangeboten kann der begonnene Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden

(5) Der Hundehalter bleibt auch während der Leistung durch HTTL für seinen teilnehmenden Hund verantwortlich. HTTL übernimmt insbesondere nicht die Führung der Aufsicht über den Hund i.S.d. § 834 S. 1 BGB.

(6) Der Hundehalter hat während der Leistung den Anweisungen der Hundetrainer stets Folge zu leisten. Teilnehmende Hunde sind während der Leistung grundsätzlich an der Leine zu führen, solange der Hundetrainer nichts Gegenteiliges mitteilt.

(7) Der Hundehalter hat auf Verlangen von HTTL die Nachweise über die bestehende Haftpflichtversicherung sowie erforderlichen Impfungen vorzulegen.

(8) Sollten dem Hundehalter bezüglich des teilnehmenden Hundes ungewöhnliche Verhaltensweisen (z. B. Ängste, Aggressivität) bekannt sein, hat er dies HTTL vor Inanspruchnahme der Leistungen mitzuteilen.

11. Bild- und Tonaufnahmen; Nutzungsrechte an überlassenen Materialien

(1) Bild- und Tonaufnahmen durch den Hundehalter sind während der Leistungen grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen einer Genehmigung durch den leitenden Hundetrainer im Einzelfall.

(2) HTTL räumt dem Hundehalter an den im Rahmen der Leistung überlassenen Materialien ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und unbefristetes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte (Unterlizenzierung).

12. Versicherungsschutz

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat selbst für seinen/ihren Versicherungsschutz sowie für den seines/ihres Hundes zu sorgen. Schäden an der Hotel-/Ausbildungsinfrastruktur am Lehrgangs-/Kursort und in den Unterrichtsräumen und Hotelzimmern, die durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin oder dessen/deren Hund verursacht werden, sind schadensersatzpflichtig und werden dem Verursacher direkt in Rechnung gestellt. HTTL ist dazu berechtigt, vor Abreise eine Sicherungsleistung in Höhe des geschätzten Schadens in bar oder per Kreditkarte einzufordern. Auch bei möglichen Verletzungen eines anderen Hundes durch einen Hund des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind die tierärztlichen Kosten über die Versicherung der Teilnehmer zu tragen.

 

13. Haftung

(1) Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher Veranstaltungen von HTTL erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin haftet für alle von ihm/ihr oder seinem/ihrem Hund während der Veranstaltungen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt sowohl für Schäden, die auf dem Trainingsgelände von HTTL entstehen, als auch für solche, die außerhalb entstehen.

(3) HTTL haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) HTTL übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen.

(5) Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin von dem Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB, Platzordnung, etc.) in Kenntnis zu setzen.

(6) Während des Trainings/Unterrichts ist den Anweisungen durch die Trainer Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen der Trainer verursacht, haftet ausschließlich der Teilnehmer/die Teilnehmerin.

Haftung

 

14. Ausschluss einer Erfolgsgarantie

HTTL übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin selbst und dessen/deren Hund abhängig ist.

 

15. Sonstiges

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist HTTL nicht bereit und nicht verpflichtet.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Falls der Hundehalter Verbraucher ist, bleiben die zwingenden Vorschriften des Rechts im Staat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

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